Recht auf Äußerung von Wünschen

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(Padre Alex)


Jedem Soldaten steht das Recht zu, persönliche Wünsche mündlich oder schriftlich einzubringen. Wünsche sind zu begründen.

Mündliche Wünsche sind beim Einheitskommandanten in einer persönlichen Aussprache oder beim Rapport vorzubringen. Schriftlich sind Wünsche bei der militärischen Dienststelle, bei welcher der Dienst versehen wird, oder im Postwege, an den Einheitskommandanten gerichtet, einzubringen. Haben mehrere Soldaten den gleichen Wunsch, so kann ihn jeder für sich allein oder gemeinsam für alle der Soldatenvertreter (soferne z. B. im Auslandseinsatz überhaupt vorhanden) einbringen.

Wünsche sind vom Vorgesetzten, bei dem sie vorzubringen bzw. an den sie zu richten sind, nach sorgfältiger Prüfung unter Bedachtnahme auf die ihm obliegende Fürsorgepflicht ohne unnötigen Verzug zu erledigen.

Fällt die Erledigung eines Wunsches nicht in seinen Wirkungsbereich, so hat er den Wunsch unverzüglich an die ihrem Wirkungsbereich nach zur Erledigung berufene Stelle weiterzuleiten.

Wird ein Wunsch nicht oder nicht vollständig erfüllt, so hat der Soldat das Recht, seinen Wunsch dem übergeordneten Vorgesetzten vorzutragen. Eine weitere Vorbringung des Wunsches ist nicht zulässig.

Wird nun ein Wunsch nicht befürwortet, so ist dies zu begründen.


Hier geht's zurück oder weiter (klick' einfach auf "Deine" Punkte):

1. Beschwerderecht (inkl. Links zu "Heer und Gesetz")
     a) ordentliche Beschwerde
     b) außerordentliche (= a. o.) Beschwerde

3. Rapport und persönliche Aussprache
4. Volksanwaltschaft (Onlinebeschwerde möglich!)

5. Schreiben an den hwst. Militärbischof

Hast Du mehr Zeit, dann kannst Du auch direkt beim BMLV in der ADV nachlesen:
                                                                          zum Wünsche-Äußern


Verbesserungsvorschläge, Anmerkungen, Fragen oder direkte Bitten im Zusammenhang mit Beschwerdeproblemen können natürlich schon hier auch an mich abgesendet werden (jetzt gleich per eMail oder per Formular, das lese nur ich), und ich rufe zurück oder sende ein Mail zurück, wie Du willst. Konkrete Rechtsberatung und alle auf diesen Seiten angebotenen Rechtsinformationen sind insbesondere im Hinblick auf die sich ständig ändernde Gesetzeslage ohne jegliche Gewähr.


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